1. Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet 1x wöchentlich an festgelegten, regelmäßigen Terminen statt.

Während der gesetzlichen Ferien und Feiertage des Landes Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

3. Unterrichtsausfall

Nimmt der Schüler nicht am Unterricht teil, so wird das Unterrichtshonorar trotzdem fällig. Eine Nachholpflicht seitens Klangdraht besteht nicht.

Vom Lehrer aufgrund von Krankheit abgesagter Unterricht wird nachgeholt. Ausgenommen sind zwei Krankheits- oder Seminartage im Jahr.

Bei längerer Erkrankung des Lehrers entfällt das Honorar nach Ablauf von vier Wochen.

4. Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages ist nach Ablauf des gewählten Tarifs mit vier wöchiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.

Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen gegeben.

Sollte die Zahlung des Honorars nicht monatlich pünktlich erfolgen, ist der Lehrer berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen.

5. Haftung

Der Schüler ist zur Sorgfalt verpflichtet. Er bzw. sein Erziehungsberechtigter haftet für alle Schäden und Folgekosten, die durch das Verschulden des Schülers verursacht werden. Bei Gegenständen aller Art, insbesondere bei Musikinstrumenten und Zubehör, gilt in jedem Falle der Wiederbeschaffungswert.

Der Lehrer haftet nicht für Unfälle oder Schäden die sich auf dem Weg zum Unterricht oder auf dem Nachhauseweg ereignen oder entstehen.